Es ist an der Zeit und mehr als überfällig, dass die studentischen Beschäftigten eine gerechte und die Lebenshaltungskosten deckende Bezahlung erhalten.
Ohne die Arbeit der studentischen Beschäftigten an den Berliner Hochschulen wären Studium, Lehre, Bibliotheken, IT-Unterstützung und sogar Verwaltungsbereiche lahmgelegt.
Die Mitglieder der Betriebsgruppe der Freien Universität kämpfen ebenfalls seit Jahren gegen Tarifflucht, Befristungen, Leiharbeit, Werkverträge und alle Formen prekärer Arbeit innerhalb der Freien Universität. Wir fordern, dass für die studentischen Beschäftigten die Dynamisierung wieder über eine direkte Ankopplung an den Tarifvertrag der Länder (TV-L) und somit eine automatische Anpassung an die Gehaltssteigerungen der anderen Beschäftigten erfolgt. So ist es bei den übrigen Beschäftigten der Berliner Hochschulen (mit Ausnahme der Lehrbeauftragten) üblich, so sollte es auch bei den studentischen Beschäftigten sein.
Bei den studentischen Beschäftigten gab es seit 17 Jahren keinen Inflationsausgleich im Stundensatz. Dadurch haben sich die Stundenlöhne der studentischen Beschäftigten und die der TV-L Beschäftigten auseinanderentwickelt. Die Universitäten nutzen diese Lohndifferenz u.a., um viele Dienstleistungen im Regelbetrieb der Universitäten billiger zu erstellen – eine unserer Ansicht nach nicht mit dem Berliner Hochschulgesetz zu vereinbarende Praxis. Letztendlich konkurriert der Tarifvertrag der studentischen Beschäftigten wechselseitig mit den Beschäftigungsverhältnissen, die an den Tarifvertrag der Länder (TV-L) gebunden sind.
Deshalb sollten beide Beschäftigtengruppen, die Beschäftigten der Freien Universität und die studentischen Beschäftigten der Freien Universität, diese Ungleichbehandlung überwinden und gemeinsam mit ihren Gewerkschaften für „Gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ kämpfen. Ein ordentlicher Stundenlohn und die dynamische Anbindung an den TV-L sind ein erster Schritt in diese Richtung.
ver.di-Vertrauensleuteversammlung der Freien Universität Berlin, 18.4.2018