Das Berliner Abgeordnetenhaus hat für die unmittelbar beim Land Berlin beschäftigten Mitarbeiter*innen und für alle Beamt*innen des Landes Berlin die Hauptstadtzulage von bis zu 150 Euro beschlossen.
Dies führt für die Berliner Hochschulen dazu, dass die Beamt*innen der Universität die Zulage erhalten, die angestellten Mitarbeiter*innen aber nicht. Weiterhin verdienen damit die Mitarbeitenden des Bundes (TVöD), der umliegenden Brandenburger Kommunen (TVöD) und des Landes Berlin (Hauptstadtzulage) bei gleicher Entgeltgruppe deutlich mehr als an den Universitäten.
Wir setzen uns gegenüber dem Land Berlin dafür ein, die Hauptstadtzulage auch für die Mitarbeiter*innen der Berliner Hochschulen und Universitäten zu zahlen und zu finanzieren. Zur aktuellen Situation informiert ver.di auf: www.verdi-fu.de