Wir spiegeln im Folgenden einen Offenen Brief der FU-Personalräte vom 12.08.2021, der sich gegen die Behinderung ihrer Arbeit durch das Verweigern von notwendigen Schulungen richtet.
Sehr geehrter Univ.-Prof. Dr. Günter M. Ziegler,
sehr geehrte Frau Dr. Bör,
sehr geehrte Mitglieder des Kuratoriums,
sehr geehrte Mitglieder der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung,
sehr geehrte Mitglieder im Wissenschaftsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus,
dieses Schreiben ist eine gemeinsame Initiative des Gesamtpersonalrats (GPR), des Personalrats Dahlem (PRD), des Personalrats der studentischen Beschäftigten (PRstudB) und der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) der Freien Universität Berlin.
Wir, die Beschäftigtenvertretungen der FU Berlin, befinden uns in einer Situation, in der wir unseren Aufgaben aufgrund einer Vielzahl abgelehnter Arbeitsrechtsschulungen nur eingeschränkt nachkommen können. Die Dienststelle beantwortet Entsendebeschlüsse der Gremien häufig mit Ablehnungen und verhindert damit, dass sich die im Dezember 2020 und im Mai 2021 neu gewählten Gremien sachkundig machen können.
Dabei finden die Personalräte folgende Argumentationen vor:
- Kostenübernahmen werden mit Verweis auf das Vergaberecht sowie auf das Gebot der sparsamen Haushaltsführung abgelehnt.
- Die Gremien werden aufgefordert, Schulungsangebote bei arbeitgebernahen Instituten oder im eigenen Weiterbildungszentrum der FU Berlin wahrzunehmen bzw. anstelle von Schulungen Erkundigungen bei dem eigenen Verwaltungspersonal der FU einzuholen. Besonders häufig lehnt die Dienststelle die Kostenübernahme für Inhouse-Seminare bei der Kanzlei ab, die den GPR, den PRD und den PRstudB in Rechtsstreitigkeiten vertritt.
- Die Anzahl der teilnehmenden Personalratsmitglieder wird in Frage gestellt und stattdessen vorgeschlagen, dass zwei bis drei Personalratsmitglieder an einer Schulung teilnehmen und als Multiplikator:innen dienen.
- In vielen Fällen werden Entsendebeschlüsse überhaupt nicht beantwortet bzw. erst am Tag der Schulung oder es werden kurz zuvor Absagen erteilt, so dass die Schulungen mangels Kostenübernahmeerklärung abgesagt werden müssen.
Exemplarisch möchten wir hier Fälle abgelehnter Schulungen aus den einzelnen Personalratsgremien aufzeigen:
I. Personalrat der studentischen Beschäftigten der Freien Universität Berlin (PRStudB)
Der Personalrat der studentischen Beschäftigten stellte einen Antrag auf Kostenübernahme für ein Grundlagenseminar am 06. Mai. 2021. Die Schulung bei der Anwaltskanzlei des Gremiums sollte vom 18.-20. Mai 2021 stattfinden. Auf die ursprüngliche E-Mail erhielt das Gremium keine Antwort, auch auf die Nachmeldung eines Ersatzmitglieds am 11. Mai 2021 und auf die erneute Nachfrage am 12. Mai 2021 wurde nicht reagiert.
Trotz direkten Kontakts mit Sachbearbeiter:innen in den Tagen vor der Schulung lag zum Startpunkt der Schulung am 18. Mai noch immer keine Kostenübernahme der Dienststelle vor, zu diesem Zeitpunkt wurde aber der Eindruck erweckt, die Zusage würde sich lediglich bis zum 20. Mai verzögern. Sowohl diese als auch eine offizielle Ablehnung blieben jedoch aus. Erst nach Setzung einer Frist und Ankündigung rechtlicher Schritte durch das Gremium, ging am 11.06.21 eine Ablehnung der Kostenübernahme ein, mit der Begründung, die Schulung würde zu hohe Kosten verursachen.
II. Jugend- und Auszubildendenvertretung der Freien Universität Berlin (JAV)
Mitglieder des Gremiums konnten nicht am Seminar „JAV I – Einführung in die Arbeit der JAV“ teilnehmen. Grund dafür war die fehlende Kostenübernahme der Freien Universität Berlin, angeordnet von der Kanzlerin Frau Dr. Bör. Die Kanzlerin verweigerte am gleichen Tag, an dem das Seminar begann, bestimmten Personen die Entsendung zur Schulung. Argument dafür waren auslaufende Arbeitsverträge von Mitgliedern des Gremiums.
Befristete Arbeitsverhältnisse heben aber den Schulungsanspruch der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht auf, denn sie müssen jederzeit in die Lage versetzt sein, ihr Amt ausführen zu können und Kolleginnen und Kollegen mit Rat zur Seite zu stehen. Alle Mitglieder des Gremiums haben ein Anrecht auf ein Grundlagenseminar unabhängig von befristeten Arbeitsverhältnissen.
III. Gesamtpersonalrat der Freien Universität Berlin (GPR)
Ohne Begründung und Erklärungen wurden eine Dienstvereinbarung (DV) zur Gleitzeit für die Dienststelle Dahlem und die DV Alternierende Telearbeit/Mobiles Arbeiten im August 2020 vom Präsidium der FU jeweils zum Ende des Jahres 2020 gekündigt. Die Kanzlerin versuchte im Anschluss Verhandlungen über eine Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit voranzutreiben, untersagte dem Gesamtpersonalrat aber gleichzeitig die Kostenübernahme an einer Inhouse-Schulung zur Arbeitszeit, obwohl sich der GPR auf die Verhandlungen vorbereiten musste und daher alle seine Mitglieder zur Schulung entsenden wollte. Nachdem der Gesamtpersonalrat auf seinen Schulungsanspruch bestand, wurden ihm am 19.04.2021 die Entwürfe der Dienstvereinbarungen als Mitbestimmungsvorlage vorgelegt. D.h. der Gesamtpersonalrat musste ohne Schulung und ohne Rechtsbeistand innerhalb von zwei Wochen rechtswirksam ablehnen, sonst wäre die Mitbestimmungsvorlage in Kraft getreten. Externer Sachverstand wurde dem Gesamtpersonalrat von der Kanzlerin insgesamt vier Mal schriftlich verweigert. Der Gesamtpersonalrat musste ein Beschlussverfahren (Klage) zur Durchsetzung seines Schulungsanspruches vor dem Verwaltungsgericht Berlin einleiten.
IV. Personalrat Dahlem der Freien Universität Berlin (PRD)
Dem Personalrat Dahlem wurde der Antrag auf Kostenübernahme des Online-Seminars „Einführung in das Eingruppierungsrecht nach TV-L“, der erstmalig am 28.01.2021 gestellt wurde, insgesamt drei Mal abgelehnt (zum 15.03.2021, 23.04.2021 und 17.06.2021).
Mitglieder des Personalrats haben ein Anrecht auf Schulungen, die für ihre Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Gerade ein Grundlagenseminar wie das am 28.01.2021 erstmals beantragte Seminar zum Eingruppierungsrecht ist für sämtliche Mitglieder des Personalrats Dahlem für ihre Tätigkeit erforderlich, ist doch der Personalrat Dahlem für sämtliche Einstellungsvorgänge in der Mitbestimmung bzw. Mitwirkung und bearbeitet auf dieser Grundlage wöchentlich eine große Anzahl an Eingruppierungsvorgängen.
Wir, die Beschäftigtenvertretungen der FU Berlin, sehen im Vorgehen des Präsidiums eine systematische Behinderung der Gremienarbeit durch eine Verweigerung notwendiger Schulungen. Konkret möchten wir folgende Aspekte anmerken:
- Personalratsmitglieder haben nach § 46 (6) BPersVG und dementsprechend landesgesetzlichen Vorschriften Anspruch darauf, zur Teilnahme an Schulungen unter Fortzahlung der Dienstbezüge freigestellt zu werden, wenn die Schulung für die Personalratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt, was bei allen hier aufgeführten Entsendebeschlüssen sorgsam beachtet wurde. Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten, in diesem Fall Schulungskosten, hat nach § 40 (1) PersVG Berlin die Verwaltung zu tragen. Bei allen abgelehnten Schulungen handelt es sich entweder um Grundlagenschulungen oder für die Personalratsarbeit erforderliche Schulungsinhalte, die ausschließlich die notwendigen Kenntnisse vermitteln, damit die Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausgeübt werden kann.
- Ohne Schulungen können die Interessenvertretungen der FU sich nicht ausreichend für die Rechte der Beschäftigten einsetzen. Durch fehlende Sachkenntnis der Personalratsmitglieder wird ein Verhandeln auf Augenhöhe sowie die Umsetzung der Mitbestimmungs- und Informationsrechte behindert. Damit werden die Rechte der Beschäftigten systematisch beeinträchtigt.
- Das Argument der sparsamen Haushaltsführung geht ins Leere, weil gut geschulte Gremien auch im Sinne des Präsidiums sind. Eine gut funktionierende Zusammenarbeit von Personalräten und Personalabteilung ermöglicht eine schnelle, sichere Bearbeitung unzähliger Personalvorgänge und vermeidet im Ergebnis eine Vielzahl kostspieliger Verfahren der Beschäftigten aufgrund falscher Eingruppierungen etc. Nicht ausreichend geschulte Personalvertretungen sind vor Fehlentscheidungen nicht gefeit, und falsche Eingruppierungen oder Einstufungen rufen Unverständnis hervor und belasten das Betriebsklima. Den Gremien bleibt darüber hinaus nichts anderes übrig als ihren Schulungsanspruch in kostenintensiven Verwaltungsgerichtprozessen durchzusetzen.
- Die Ablehnung der Schulungen aufgrund der sparsamen Haushaltsführung ist aus unserer Sicht auch deshalb nicht schlüssig, weil die Universitätsleitung zum einen selbst sehr viel Geld – nicht zuletzt zur Verhinderung des Schulungsanspruches – aufwendet und zum anderen aussichtslose Gerichtsverfahren bis vor das Bundesarbeitsgericht treibt.
- Die von den Personalratsgremien für Inhouse-Schulungen präferierte Kanzlei ist in die Struktur der FU und eine Vielzahl von spezifischen Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen eingearbeitet, so dass hier der beste Lernerfolg erzielt werden kann. Die vom Präsidium vorgeschlagenen Schulungsmöglichkeiten sehen wir kritisch, da sie arbeitgebernah sind oder an der FU selbst von lohnabhängigen Dozentinnen und Dozenten durchgeführt werden, bei denen interne Problemlagen nicht unabhängig und offen angesprochen werden können.
- Die von Seiten des Präsidiums vorgeschlagene Entsendung von einigen wenigen Gremiumsmitgliedern, die wiederum als Multiplikator*innen fungieren sollen, ist nicht haltbar, da sie dem Schulungsanspruch aller Personalratsmitglieder zuwiderläuft. Zudem sind Personalratsmitglieder auch nach einer Schulung noch nicht befähigt, selbst arbeitsrechtliche Inhalte zu lehren.
- Die von der Freien Universität Berlin angestrebten umfangreichen Änderungen zu den Arbeitszeiten bedürfen einer gründlichen rechtlichen Prüfung sowie einer gründlichen Analyse der Vor- und Nachteile dieser neuen Regelungen für die Beschäftigten auch in Bezug auf die verschiedensten Bereiche der FU Berlin. Das ist auch im Interesse der Universitätsleitung, weil auch hier droht, dass nicht rechtssichere Vereinbarungen häufig in kostspieligen Verfahren enden. Um diese Prüfungen mit dem erforderlichen Sachverstand durchzuführen und notwendige Änderungen im Sinne der Beschäftigten zu verhandeln, ist es erforderlich und im Personalvertretungsgesetz auch ausdrücklich vorgesehen, dass die Mitglieder des Gesamtpersonalrates sich externen Sachverstand für diese Prüfung in Form von Beratung und in Form von Schulungen beiziehen.
Der Umfang der Kosten, den die FU für Rechtsstreitigkeiten und ihre Rechtsanwaltskanzleien in dieser Sache aufwenden muss, sind den Beschäftigtenvertretungen nicht bekannt. Wir möchten hiermit die Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung bitten, diese einer Prüfung zu unterziehen und den Schulungskosten der Personalräte gegenüberzustellen.
Darüber hinaus möchten wir die Verantwortlichen in der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung und die Mitglieder des Kuratoriums bitten, dahingehend regulierend einzugreifen, die Universitätsleitung zu veranlassen umgehend ihre konfrontative Politik zu korrigieren.
Wir wollen schlussendlich die Frage in den Raum stellen, ob es ausgerechnet einer Universität gut zu Gesicht steht, wenn Weiterbildungen und Schulungen derart abgewertet und in Frage gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gesamtpersonalrat
Personalrat Dahlem
Personalrat der studentischen Beschäftigten
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Stimmen und Links dazu:
- Gesamtpersonalrat der FU Berlin
- Jana Seppelt, zuständige Gewerkschaftssekretärin: Die FU verfügt über einen eigenen Tarifvertrag und eine Vielzahl an Dienstvereinbarungen, die gemeinsam ein komplexes Regelwerk darstellen, welches Personalräte in ihrer Arbeit berücksichtigen müssen. Allein die Bearbeitung eines Eingruppierungsantrags ist ohne Schulung für ein neu gewähltes Mitglied kaum möglich. Ohne fundiertes Fachwissen, vermittelt durch Schulungen, können Personalräte die Rechte der Beschäftigten nur eingeschränkt wahrnehmen. Sachkundige Personalräte sind Grundvoraussetzung für Verhandlungen auf Augenhöhe. Von letzteren würde die Universitätsleitung profitieren, weil die Erfahrung zeigt, dass die daraus resultierenden Dienstvereinbarungen juristisch hieb- und stichfest sind und weniger Spielraum für anschließende oft kostspielige Rechtsstreitigkeiten lassen.