Allen Warnungen der Beschäftigtenvertretungen zum Trotz hat die Freie Universität Berlin jetzt mit Infektions- und Impfdurchbrüchen zu kämpfen. Beim Koreainstitut musste bereits eine Woche nach Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebes wieder auf Onlinelehre umgestiegen werden. Aber auch am Sprachenzentrum und beim Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften wurden Infektionen und Impfdurchbrüche gemeldet. Wir schließen uns den Genesungswünschen des Gesamtpersonalrats an und solidarisieren uns mit seiner heutigen Veröffentlichung, die wir hiermit spiegeln!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dieser Mail möchten wir Sie über den bereits am 7.10.2021 gestellten Initiativantrag des Gesamtpersonalrats (GPR) zum Mobilen Arbeiten sowie über aktuelle Probleme bei der Aufnahme des Präsenz(lehr)betriebs informieren.
Leider melden inzwischen verschiedene Bereiche nach nur einer Woche Präsenzlehrbetrieb Infektionsaus- und Impfdurchbrüche. Zunächst ist es uns ein großes Anliegen, allen betroffenen Beschäftigten bzw. Studierenden eine gute Genesung und eine hoffentlich gesunde Rückkehr zu wünschen.
Die gesetzlichen Verordnungen hätten es vorgesehen, dass vor Aufnahme des Lehr- und Präsenzbetriebes Gefährdungsbeurteilungen erstellt bzw. aktualisiert werden müssen, welche dann Grundvoraussetzung für die Erstellung von wirksamen Hygienekonzepten sind. Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die zweifellos an der Freien Universität sehr umfangreich sind, wurden trotz Mahnungen der Personalvertretungen bis heute nicht auf den Weg gebracht. Aus Sicht des Gesamtpersonalrats ist hierzu insbesondere in den Sommermonaten wertvolle Zeit verstrichen.
Wir bedauern, dass das Präsidium der Empfehlung des Gesamtpersonalrats bis heute nicht gefolgt ist. Eigentlich hätte es aufgrund der Rechtsverbindlichkeit auch keine Empfehlung des Gesamtpersonalrats gebraucht. Bei den Sitzungen der Comeback-AG in August und September bekräftigte der Gesamtpersonalrat gegenüber dem Präsidium seine Forderung, Gefährdungsbeurteilungen für die Präsenzlehre und den Präsenzbetrieb durchzuführen. Am 24.9.2021 wurde zu unserem Erstaunen angekündigt, dass es sich um die letzte Sitzung der AG gehandelt habe und dass aufgrund der angeblich hohen Impfquote von 90% bei den Studierenden mit keinen gravierenden Ausbrüchen zu rechnen sei. Diese Annahme widerspricht allen wissenschaftlichen und politischen Erkenntnissen und Vorgaben.
Wir vertreten die Auffassung, dass die lediglich unverbindliche, stichprobenartige Kontrolle der 3-G-Regel und die Kontrolle der Maskenpflicht durch die Lehrenden selbst einer Gefährdungsbeurteilung, deren Aufgabe es ist, wirksamen Gesundheitsschutz zu garantieren, nicht standgehalten hätte.
Leidtragende der nun entstandenen Situation sind nicht nur die Beschäftigten und Studierenden, die einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, sondern auch die Verwaltungsleitungen, die viel zu spät – erst 3 Werktage vor Aufnahme des Präsenzlehrbetriebes – kurzerhand mit der Aufforderung zur Erstellung von Hygienekonzepten konfrontiert wurden, ohne sich auf fachlich belastbare Gefährdungsbeurteilungen stützen zu können. Durch dieses ad hoc „Weiterdelegieren“ hat man Verwaltungsleitungen und Lehrende in eine Situation gebracht, bei der sie bei etwaigen Ausbrüchen unter einen völlig ungerechtfertigten Rechtfertigungsdruck geraten. Wir sagen den Verwaltungsleitungen und Lehrenden deshalb unsere Unterstützung zu, welche aber nicht lauten kann, dass wir Hygienekonzepten ohne die rechtlich bindende Gefährdungsbeurteilung zustimmen können. Wichtig ist es uns an der Stelle noch einmal zu unterstreichen, dass sich die Ablehnung nicht gegen die Verwaltungsleitungen richtet, die ja viel zu spät mit dem Auftrag die Hygienekonzepte umzusetzen konfrontiert wurden.
Aufgrund der unhaltbaren, gesundheitsgefährdenden Situation möchten wir hiermit noch einmal das Präsidium der Freien Universität dazu auffordern, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und Gefährdungsbeurteilungen sowie darauf basierende örtlich angepasste Hygienekonzepte zu erstellen!
Abschließend möchten wir hiermit noch einmal klarstellen: Wir als Gesamtpersonalrat sind seit Ausbruch der Pandemie bemüht, sowohl für diejenigen, die von zuhause arbeiten könnten, wenn sie das wollen, als auch für diejenigen, die in Präsenz arbeiten müssen, den Arbeitsschutz durchzusetzen.
Wir haben dem Präsidium eine Ergänzung zur Dienstvereinbarung zur Alternierenden Telearbeit / Mobiles Arbeiten angeboten, die mehr mobiles Arbeiten ermöglichen soll. Unser konkretes Verhandlungsangebot soll Beschäftigten ermöglichen, an bis zu 5 Tagen pro Woche am sogenannten „mobilen Arbeiten“, teilzunehmen, ohne dass wie bei der DV Flex vorgesehen die Rahmenzeit auf 22 Uhr unter der Woche und auf Samstag ausgeweitet wird. Unser Ansinnen ist es nach wie vor, eine echte Arbeitszeitsouveränität zu ermöglichen, die unabhängig vom Wohlwollen Dritter abhängig ist. Der GPR ist jederzeit bereit, sofort eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Eine Antwort wurde uns erst für Anfang November in Aussicht gestellt.
In diesem Zusammenhang stellen wir mit Sorge fest, dass Anträge zur Alternierenden Telearbeit zunehmend abgelehnt werden. Wir sind der Auffassung, die Universitätsleitung sollte gerade in Zeiten wie diesen Anträgen zur Alternierenden Telearbeit zustimmen, um dem Ausbruchsgeschehen entgegen zu wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesamtpersonalrat