Solidarität mit den Betriebshandwerker:innen der FU!

Solidarität mit den Betriebshandwerker:innen der FU!

Die Betriebsgruppe der FU erklärt sich solidarisch mit den Betriebshandwerker:innen der FU und dem Personalrat Dahlem in ihrem Kampf um höhere Eingruppierungen.

Aus einer Rundmail an die Beschäftigten der Technischen Abteilung vom 15.06.2022 geht hervor, dass der Personalrat Dahlem erstmals Rufbereitschaftspläne für die Monate Mai und Juni 2022 in den Bereichen Dahlem-Nord und Botanischer Garten ablehnen musste. Der Grund dafür war der immer höher werdende Anteil zu niedrig eingruppierter Betriebshandwerker:innen.

Ein Thema, das die Technische Abteilung seit April 2018 aussitzt. Jegliche Gespräche und Bemühungen zwischen den Beschäftigtenvertretungen bzw.  den betroffenen Beschäftigten selbst und der Dienststelle gingen bislang ins Leere. Daher unterstützen wir das Vorgehen des Personalrats Dahlem ausdrücklich.

Worum geht es?

Laut Ausschreibung sind für Arbeiten an Anlagen mit hohem Schwierigkeitsgrad vorwiegend Betriebshandwerker:innen mit der Entgeltgruppe 7 vorgesehen. Seit 2017 hat sich der Anteil der Beschäftigten mit der Lohngruppe 7 in der Rufbereitschaft nahezu halbiert. Somit sind zwangsläufig immer mehr Beschäftigte mit der Entgeltgruppe 5 und 6 bei Rufbereitschaftseinsätzen mit höherwertigen Aufgaben konfrontiert, werden aber nicht ihren Aufgaben entsprechend mit der Entgeltgruppe 7 vergütet. Dadurch ergeben sich arbeitsschutzrechtliche Fragen, weil Beschäftigte nur innerhalb ihrer zugewiesenen Tätigkeiten arbeiten dürfen und sollen. Die Anforderungen, die insbesondere die Rufbereitschaft an die Beschäftigten der Entgeltgruppe 5 und 6 stellt, entsprechen jedoch nicht ihrer Eingruppierung und demnach auch keiner der ihnen zugewiesenen Tätigkeiten. Um diesen Missstand zu beheben, müssten die Betriebshandwerker:innen mit den Entgeltgruppen 5 und 6 rückwirkend in die Entgeltgruppe 7 eingruppiert werden.

Von welcher Bedeutung die Arbeit der Betriebshandwerker:innen ist, zeigt ein Blick in das Risikomanagement der Technischen Abteilung selbst.

Bei Fehlleistungen drohen unter anderem

  • hohe Kosten durch Schäden an Gebäuden
  • Gefährdungen von Personen durch den Ausfall von Lüftungsanlagen in Laboren
  • Personenschäden
  • der Verlust von Forschungsergebnissen durch Temperaturanstiege in Servierräumen
  • Frostschäden durch Heizungsausfälle
  • Imageverlust der Freien Universität in der Öffentlichkeit

Deshalb setzen sich der Personalrat und die ver.di-Betriebsgruppe dafür ein, dass die Betriebshandwerker:innen der Entgeltgruppen 5 und 6 ebenfalls wie ihre Kolleg:innen nach der Entgeltgruppe 7 vergütet werden. Der Personalrat und die ver.di-Betriebsgruppe vertreten die Position, alle Betriebshandwerker:innen sind insbesondere während ihrer Rufbereitschaftseinsätze mit gleichschwierigen Entscheidungen und Aufgaben konfrontiert und müssen deshalb auch gleich bezahlt werden.

Ein Blick in die Haushaltspläne der vergangenen Jahre verrät, dass es unternehmerische Entscheidungen aus den Jahren 2016/2017 waren, Betriebshandwerker:innen in drei Lohngruppen aufzuspalten. Nachfolgende Diagramme veranschaulichen, dass der Anteil der Betriebshandwerker:innen in den Entgeltgruppen 5 und 6 sukzessive erhöht und der Anteil der Beschäftigten mit der Entgeltgruppe 7 abgebaut wurde. So waren in den Jahren 2016/2017 100 Prozent der Betriebshandwerker:innen in der Entgeltgruppe 7 eingruppiert, heute sind es nur noch 56 Prozent.

   

Eine sofortige Höhergruppierung aller derzeit nach E5 und E6 eingruppierten Beschäftigten in die Entgeltgruppe 7 der Freien Universität würde rd. 2.200,- Euro pro Monat mehr kosten. Ein Betrag, der wegen der o.g. Gefahrenabwehr gut angelegt ist.

Auf die Ablehnungen des Personalrats folgte eine von der Technischen Abteilung einberufene Versammlung der betroffenen Beschäftigten. Dort wurde unter anderem mitgeteilt, Höhergruppierungsanträge würden schon zur Bearbeitung beim Personalrat liegen, was nicht der Wahrheit entspricht. Wahr ist: Bereits im April 2018 haben Beschäftigte Stellenbewertungsanträge gestellt, bis heute aber keine Antwort dazu erhalten.

Wahr ist auch: Die Betriebshandwerker:innen haben zum überwiegenden Teil noch nicht mal alle Rufbereitschaftszulagen aus dem Jahr 2021 erhalten. Die Monate ab Oktober 2021 sind zum Teil nicht abgerechnet und ausbezahlt. Es handelt sich um Lohnrückstände weit über 1000 Euro pro Person.

Als ver.di-Betriebsgruppe fordern wir die rückwirkende Höhergruppierung der Betriebshandwerker:innen in die Entgeltgruppe 7.  Wir fordern die FU auf, ihre Ressourcen in Weiterbildungen und tarifkonforme Eingruppierungen zu investieren statt in gerichtliche Auseinandersetzungen um ein 3-Klassen Entlohnungsmodell innerhalb eines Gewerks.

Wir fordern außerdem dazu auf, die Arbeitskleidung wieder mit der Beschriftung “Betriebstechnik” statt “Service” zu versehen, denn an der Technischen Abteilung fand offenbar eine Abwertung des Gewerks auch dahingehend statt, dass auf der Arbeitskleidung, in der Organisationsstruktur und sogar in der Lohnabrechnung, die Beschreibung „Betriebstechnik“ gegen „Service“ getauscht wurde. Dabei handelt es sich nicht um eine Lappalie, denn die Bezeichnung der Tätigkeit muss aus arbeitsrechtlichen Gründen der ausgeübten Tätigkeit und dem Bereich entsprechen.

Wir rufen Beschäftige, Studierende und Unterstützer:innen dazu auf, uns ein Unterstützungsfoto mit dem angehängten Schild an vorstand@verdi-fu.de zu senden. Diese werden wir zur Unterstützung der Betriebshandwerker:innen veröffentlichen.

Wir bedanken uns abschließend für die wertvolle Arbeit bei allen Betriebshandwerker:innen und bei denjenigen, die sie öffentlich oder unter dem Radar unterstützen!

Mit kollegialen Grüßen

Eure ver.di-Betriebsgruppe

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