Interview mit Julia Dück, ver.di-Gewerkschaftssekretärin
Warum bekommen Hochschulbeschäftigte die Hauptstadtzulage nicht und welche Auswirkungen hat dies?
Die Hauptstadtzulage wurde vom Land Berlin im November 2020 als einseitige Zulage des Arbeitgebers eingeführt. Seitdem bekommen einige Beschäftigte in Berlin – im Wesentlichen Landesbeschäftigte in Bezirksämtern oder Senatsverwaltung – eine Hauptstadtzulage von monatlich 150€. An den Hochschulen wird diese Zulage nicht gezahlt. Diese Lohnunterschiede sind nicht nur ungerecht, sie verstärken auch den ohnehin herrschenden Personalmangel in den Hochschulen. Offene Stellen können nicht besetzt werden, weil der Lohn in anderen Bereichen höher ist. Mit anderen Worten: Das Land Berlin hat Stellen in der Berliner Verwaltung finanziell attraktiver gemacht – zu Lasten der Hochschulen.
Was wurde bei den Tarifverhandlungen erreicht?
In den Tarifverhandlungen der Länder (TV-L) konnte durchgesetzt werden, dass die Hauptstadtzulage tarifiert wird. Das bedeutet konkret: Das Land Berlin entscheidet nicht mehr alleine, ob und für wen die Hauptstadtzulage gezahlt wird. Vielmehr müssen Gewerkschaften und Arbeitgeber*innen sich einigen. Für uns als ver.di bedeutet das: Wir wollen eine rechtssichere und nicht diskriminierende Regelung erreichen. Sprich: Die Hauptstadtzulage für alle – auch an den Hochschulen!
Wie können Personalrat und Gewerkschaft sich dafür einsetzen, dass die Hauptstadtzulage für alle bezahlt wird?
Noch im Dezember sicherte die Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales – mit Zusicherung des Finanzsenats – den Freien Trägern die Hauptstadtzulage zu; also etwa Beschäftigten in den Kitas der Wohlfahrtsverbände. Inzwischen ruderte die Senatsverwaltung für Finanzen zurück und will von ihrer Zusage nichts mehr wissen. In einem gemeinsamen Statement der Senatsverwaltungen für Finanzen, Soziales/Arbeit und Bildung zur Hauptstadtzulage haben diese nun erklärt, dass das weitere Vorgehen des Senats von den Verhandlungsergebnissen zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abhängig gemacht wird. Das Land Berlin versucht also, seine Verantwortung abzuschieben.
Für uns als aktive Gewerkschafter*innen heißt das: Wir erwarten vom Berliner Senat ein klares Bekenntnis zur Hauptstadtzulage für alle und ein entsprechendes Verhalten bei den weiteren Verhandlungen. Wir lassen uns nicht spalten. Egal ob für Freie Träger oder an den Hochschulen – wir wollen die Hauptstadtzulage für alle. Dafür müssen wir in den nächsten Wochen und Monaten Druck machen. Zentral ist dabei, dass die Beschäftigten in den betroffenen Bereichen gut informiert sind. Genau das ist eine wichtige Aufgabe des Personalrats.
Informationen zur Neuwahl des Personalrats Dahlem
Die Wahlen finden von 23.04. bis 10.05.2024 statt.
Übersicht zu unseren Kandidat*innen
Wahlstandorte mit Wahlmöglichkeiten / Voting locations with choice
Information zur Briefwahl / Postal voting information (Fristende / Deadline 22.04.2024)