Auch Beschäftigte an Hochschulen und anderen Berliner Institutionen profitieren, Beschäftigte der Freien Träger leider noch nicht.
Am 23.09. haben sich ver.di und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen Tarifvertrag Hauptstadtzulage geeinigt. Grundlage ist das Rundschreiben des Senats, das seit November 2020 für alle Landesbeschäftigten gilt. Verbesserungen konnten insbesondere bei der Laufzeit und für den Kreis der Anspruchsberechtigten erzielt werden. Das Ergebnis steht noch unter Gremienvorbehalt. Mehr dazu im ver.di-Tarifinfo, in dem ihr auch die Info zu den am ab 1. November 2024 und am 1. Februar 2025 anstehenden Tabellenentgelterhöhungen findet (vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ab 1.11.2024 durch den Wegfall der bisher gezahlten Inflationsausgleichsprämie von 120 Euro Netto die 200 Euro Brutto Entgelterhöhung relativiert werden).
Beschäftigte der Freien Träger profitieren davon leider weiterhin nicht unmittelbar, denn sie bringen nicht den TV-L in Anwendung, sondern haben eigene Haustarifverträge. Dieser Punkt ließ sich auch auf der Ebene der Verhandlungen mit der TdL nicht ausräumen. Mehr dazu hier.
Wir möchten uns herzlich für die gemeinsame Anstrengung und diesen großartigen Erfolg bedanken!