Schon im ersten Halbjahr 2016 zeichnete sich im Entwurf für die Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), dem Sonderbefristungsrecht für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (WiMis), ab, dass die Freie Universität, anders als andere Berliner Universitäten, die erweiterten Verlängerungsmöglichkeiten für Beschäftigte in der Qualifizierungsphase hinsichtlich der Höchstbefristungszeiten nicht voll ausschöpfen wird. Der Gesamtpersonalrat der Freien Universität, der hier in der Mitwirkung ist, hat sich in Verhandlungen mit der Dienststellenleitung für eine volle Anwendung des Gesetzes zur Verlängerung der insgesamt zulässigen Befristungsdauer entsprechend des Gesetzestextes eingesetzt.
Inzwischen laufen erneute Gespräche mit dem GPR, um die Verwaltungsvorschriften an die Rechtslage anzupassen.
Schöne neue Seite! Danke für die Info.