Unabhängig von der Tarifrunde 2017 ist im Rahmen eines Stufenplanes mit dem Land Berlin vereinbart, dass zum 1. Dezember 2017 die letzte Stufe zur Angleichung an das Niveau der anderen Bundesländer erreicht wird. Zu diesem Zeitpunkt steigen die dann gültigen Entgelttabellen von aktuell 98,5 Prozent auf 100 Prozent, also auf das gleiche Niveau wie in anderen Bundesländern. Im Gegenzug war vereinbart worden, in Berlin gleichzeitig die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der anderen Bundesländer (West) zu übernehmen. Nach dem Stand Dezember 2017 ergäbe sich dann eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden und 24 Minuten. Hintergrund dieses Stufenplanes war die Überwindung der Entgeltabstände, die seit 2003 durch den Austritt des Landes Berlin aus den Arbeitgeberverbänden entstanden waren und die Rückkehr in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Für die Beamtinnen und Beamten gibt es einen solchen Stufenplan noch nicht.
Die Veränderung der Wochenarbeitszeit wie der Entgelthöhe zum 1.12.2017 gilt auch für die Freie Universität Berlin. Die tarifliche Grundlage ist der TVÜ-Länder FU Berlin und den TV-L FU Berlin wieder herangeführt wurden an den TV-L und damit auch an die 100% der TV-L Entgelte. Die genaue Regelung zu den Entgelten findet sich in §3 TV-L FU Berlin zu §15 TV-L (und vermittelt in §7 TV-L FU). Die Veränderung der Arbeitszeit (Anlehnung an die Regelungen im Land Berlin) ist in §3 TV-L FU in der abgeänderten Protokollerklärung zu §6 Absatz 1 (TV-L) geregelt.