Inmitten der Pandemie und in einer Situation, die von allen Seiten größtmögliche Konstruktivität und gegenseitiges Verständnis abverlangt, kündigten Kanzlerin bzw. Präsidium der FU Berlin im Herbst 2020 einseitig, ohne vorherige Rücksprache mit den zuständigen Personalräten, mehrere langjährig bewährte Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung zum 31.12.2020 (s. Meldung des Gesamtpersonalrats vom 01.09.2020).
Somit entstand ein rechtsfreier Raum für uns als Beschäftigte in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung und insbesondere zu Möglichkeiten des mobilen Arbeitens sowie der Telearbeit ab dem 1. Januar 2021, da es keine gültigen Dienstvereinbarungen zu diesem Zeitpunkt mehr gab. Zwar konnten die zuständigen Personalräte Anfang des Jahres die Kanzlerin und das Präsidium zu einer verbindlichen schriftlichen Zusage bewegen, so dass die gekündigten Dienstvereinbarungen bis zum Abschluss von neuen Dienstvereinbarungen nachwirken. Trotzdem verstehen wir weder das Vorgehen und die damit zusammenhängende Schaffung von Rechtsunsicherheit in der Pandemie noch die nun im neuen Jahr an den Tag gelegte Eile nicht.
Gute Regelungen zur Arbeitszeit sind ein hohes Gut. Arbeitszeiten, mobile Arbeit und Telearbeit sollten so geregelt sein, dass wir Familie und Beruf gut vereinen können und Einfluss auf unsere Arbeitszeitregelungen haben. Das Präsidium versucht im Moment, den „Ausnahmezustand“ der Corona-Pandemie zu nutzen, um schnellstmöglich eine „DV-Flex“ durchzuboxen. Am 18.12.2020 (der Freitag vor der Gebäudeschließung und dem Betriebsurlaub) wurde dem Gesamtpersonalrat (GPR) der Entwurf dieser Dienstvereinbarung mitgeteilt und er wurde zu Verhandlungen dazu aufgefordert. Hinter den Kulissen wird dabei von interessierter Seite versucht, Druck auf den GPR auszuüben, diese doch schnellstmöglich abzuschließen. Schließlich habe der „alte“ Personalrat Dahlem (PRD) vor dem Dezember 2020 angeblich doch schon so gut verhandelt.
Nur, von diesen Verhandlungen ist uns nichts bekannt, schon gar nicht inhaltlich. Wir unterstützen deshalb voll und ganz die Vorgehensweise des GPR, der sich „verantwortungsbewusst mit der Thematik auseinandersetzen, sich u.a. mit den Gewerkschaften und den örtlichen Personalräten beraten und nicht zuletzt in Absprache mit letzteren auch auf Sie als Beschäftigte zukommen und mit Ihnen diskutieren [möchte], wie eine zeitgemäße Regelung unter Berücksichtigung Ihrer Interessen aussehen könnte.“
Daher gilt es, jetzt keine Änderungen an bestehenden guten Regelungen übers Knie zu brechen. Was sich bewährt hat, sollte weiterhin gelten und Neuregelungen v.a. Eure Zustimmung finden. Die (unnötige) Eile, die das Präsidium mit diesem Projekt an den Tag legt, erregt den Verdacht, dass hier evtl. mehr die Interessen des Arbeitgebers als die der Beschäftigten eine Rolle spielen.
Wesentlich weniger Engagement legt das Präsidium an den Tag, wenn es um unmittelbare Bedürfnisse der Beschäftigten geht. Den GPR-Initiativantrag zur Ausstattung von Beschäftigten im erweiterten mobilen Arbeiten (‚Home Office‘) im Mai 2020, der vorsah,
- „allen ganz oder teilweise mobil arbeitenden Beschäftigten alle Arbeits- und Kommunikationsmittel sowie ggfs. Büroausstattung zur Verfügung zu stellen (soweit dies nicht bereits erfolgt ist), die für die Erfüllung ihrer jeweiligen Arbeitsaufgaben … notwendig sind,
- Auslagen, die die Beschäftigten ggfs. privat tätigen mussten, um ihre Arbeitsaufgaben zu erfüllen bzw. um mit den Vorgesetzten und der Dienststelle kommunizieren zu können, zu erstatten“,
wurde komplett abgelehnt (s. Zur Ablehnung des Initiativantrags). Nicht einmal zu einer einmaligen Pauschale war die Kanzlerin bereit. Auch sonst machte das Präsidium im letzten Jahr mit seinem Corona-Chaos keine gute Figur, wie GPR und ver.di-Betriebsgruppe (s. Corona-Chaos an der FU) mehrfach aufgezeigt haben.
Aber das Präsidium kann auch anders. Dem Akademischen Senat liegt ein Antrag des Präsidiums vor „zur Gewährung von Leistungsbezügen für besondere Leistungen“ (s. Tagesordnung zur 781. AS-Sitzung am 17. Februar 2021). Besondere Leistungen haben viele von uns seit Beginn der Pandemie erbracht. Aber wir Tarifbeschäftigte haben Pech, wir sind „nur“ Tarifbeschäftigte. Leistungsbezüge soll es nach dem Willen des Präsidiums nur für „Professor*innen der Besoldungsgruppen W2 und W 3“ geben
Dass der Personalrat Dahlem bei Amtsantritt am 9.12.2020 in viel zu kleine Räumlichkeiten „umquartiert“ (s. Behinderung der Personalratsarbeit) wurde, womit ein Teil der freigestellten Personalratsmitglieder buchstäblich „auf der Straße“ stand und die Personalratsarbeit damit nicht unwesentlich behindert wurde, rundet das unschöne Bild ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst nicht zu, dass unsere Interessen unter die Räder kommen, meldet Euch zu Wort, engagiert Euch mit uns in der ver.di-Betriebsgruppe!
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