Die Existenz der vier verschiedenen Personalräte an der Freien Universität Berlin leitet sich aus dem Personalvertretungsgesetz Berlin (PersVG Berlin) ab, demzufolge im Öffentlichen Dienst in jeder Dienststelle ein Personalrat zu bilden ist. Die FU umfasst drei Dienststellen, deren Beschäftigte jeweils von einem örtlichen Personalrat vertreten werden:
- dem Personalrat der Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum (PR ZE BGBM)
- dem Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRStudB),
- dem Personalrat Dahlem (PRD), der alle Beschäftigten im Hochschulbereich mit Ausnahme der vorgenannten Gruppen vertritt (und das nicht nur in Dahlem, sondern auch in Lankwitz, Düppel und weiteren Standorten).
Die vierte Personalvertretung, der Gesamtpersonalrat (GPR) ist für Angelegenheiten zuständig, die mehr als eine Dienststelle betreffen, z.B. IT-Verfahren wie Unicat oder ALMA.
Bei Einzelangelegenheiten wie Einstellungen, Eingruppierungen etc. sind grundsätzlich die jeweiligen örtlichen Personalräte zuständig.
Bei Themen wie Regelungen zur Arbeitszeit, mobilem Arbeiten bzw. Telearbeit könn(t)en sowohl örtliche Personalräte als auch der Gesamtpersonalrat Dienstvereinbarungen abschließen, was dem FU Präsidium die Möglichkeit gibt, den „angenehmeren“ Personalrat für die Verhandlungen auszuwählen. So praktiziert bei der kürzlichen Kündigung der Dienstvereinbarung zu Telearbeit und mobilem Arbeiten.
Um solche Strategien der Universitätsleitung zu durchkreuzen und die gemeinsamen Interessen aller Beschäftigten der drei Dienststellen der FU konsequent und effektiv vertreten zu können, ist es elementar, dass alle Personalvertretungen an einem Strang ziehen.
Nur durch die Wahl der Offenen Listen von ver.di kann sichergestellt werden, dass in Zukunft endlich wieder *alle* Personalräte gut zusammenarbeiten und somit bessere Chancen für die Durchsetzung der Beschäftigteninteressen bestehen.