Aufgrund des strukturellen Personaldefizits wird der Hochschulbetrieb durch Studentische Hilfskräfte (SHK) mehr schlecht als recht am Laufen gehalten, dies gilt vor allem in nichtwissenschaftlichen Bereichen wie in der IT, den Bibliotheken, der Verwaltung und in Kliniken.
Seit letztem Jahr finden vereinzelt Umwandlungen von SHK-Stellen in TV-L-Stellen statt, meist aber zu falschen Bedingungen. Eine TV-L-Umwandlung sollte nach dem Prinzip gehen: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das heißt eine Eingruppierung gemäß der Entgeltordnung des TV-L.
Ein Beispiel:
Eine SHK bei Tierbehandlungen erhält die Entgeltgruppe 3, ein/e Tierpfleger/in die Entgeltgruppe 5. Die SHKs im Bereich der Tierpflege arbeiten im Zwischen- und Nachtdienst und müssen in dieser Zeit die gleichen Aufgaben erfüllen wie Beschäftigte im Tagdienst.
Dies betrifft auch alle anderen Bereiche an der FU, sprich in der Verwaltung, in den Bibliotheken und in den IT-Bereichen, wo andere Eingruppierungen erfolgen müssten, z.B. nach E4, E6 oder höher. Eine E3 entspricht nicht den Tätigkeiten. In der Ausschreibung wird diese Arbeit als Hilfstätigkeit ausgewiesen.
Es findet außerdem immer noch ein Ausweichen auf Werkverträge und Leiharbeit (z.B. effektiv GmbH FU) statt, weil der Personalbedarf sehr hoch ist.
Lohndumping findet somit weiterhin statt.
Aufgrund des hohen Bedarfs an Personal und auch Fachpersonal sollte eine Prüfung der wirklich benötigten Stellen erfolgen und diese durch Stellenerhöhung für Fachpersonal umgesetzt werden.
Davon würden die Hauptbeschäftigten, die SHKs und auch die Universität profitieren.
Eine Kollegin aus der Veterinärmedizin